Fähigkeitsausweis erwerben
Voraussetzungen für den Erwerb des Fähigkeitsausweises gemäss Fähigkeitsprogramm:
- Eidgenössischer oder anerkannter ausländischer Facharzttitel
- Erworbene Kompetenz gemäss Ziffer 3 des Fähigkeitsprogramms und bestandene Evaluation
- Mitarbeit in einer Ärztegruppe für anthroposophisch erweiterte Medizin
- Zwei Krankengeschichten oder eine Krankengeschichte und eine wissenschaftliche Publikation
- Eigenständigkeitserklärung
Für die Beantragung des Fähigkeitsausweises muss das Gesuchsformular ausgedruckt, vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Beilagen versehen an die Geschäftsstelle der VAOAS gesendet werden. Spätestens 10 Wochen vor dem Evaluationstermin müssen die Unterlagen in der Geschäftsstelle eingetroffen und die Evaluationsgebühr bezahlt sein. Die Teilnehmerzahl für die einzelnen Evaluationstermine ist beschränkt. Die Evaluation zur Erlangung des Fähigkeitsausweises findet an folgenden Terminen statt:
Samstag, 24. Februar 2024
Samstag, 13. April 2024
Samstag, 19. Oktober 2024
Rezertifizierung
Der Fähigkeitsausweis hat eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum, bzw. ab der letzten Rezertifizierung. Die Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises wird alle 3 Jahre für alle Inhaber des Fähigkeitsausweises synchron geprüft. Bedingung zur Rezertifizierung ist der Nachweis von 60 Stunden VAOAS anerkannter Fortbildung mit Teilnahmebestätigung und 30 Stunden Selbststudium in Anthroposophischer Medizin innerhalb von jeweils drei Jahren. Für die Rezertifizierung ist das Fortbildungsprotokoll spätestens am Ende eines 3-Jahreszyklus an die Geschäftsstelle der VAOAS zu senden. Sind die Bedingungen für die Rezertifizierung erfüllt, wird Ihnen eine Rezertifizierungsurkunde zugestellt. Die Gebühren für eine Rezertifizierung betragen für Mitglieder der VAOAS 50 Franken, für Nichtmitglieder 100 Franken. Weitere Einzelheiten zur Rezertifizierung und die dafür notwendigen Bedingungen finden Sie im Fähigkeitsprogramm unter Ziffer 7.
Arbeitsgruppen für Anthroposophische Medizin
Gemäss Fähigkeitsprogramm «Arzt/Ärztin für anthroposophisch erweiterte Medizin» ist für die Erlangung und Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises die Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe für Anthroposophische Medizin notwendig. Eine solche Arbeitsgruppe muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Anthroposophisch-medizinischer Inhalt
- Mindestens zwei ärztliche Mitglieder
- Mindestens ein Inhaber mit Fähigkeitsausweis «Arzt/Ärztin für anthroposophisch erweiterte Medizin»
- Mindestens 4 Treffen pro Jahr
Die Arbeitsgruppe wird bei der Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises auf dem Fortbildungsprotokoll angegeben. Eine Registrierung der Arbeitsgruppe ist nicht notwendig. Qualitätszirkel für anthroposophische Medizin erfüllen die Voraussetzungen für solche Arbeitsgruppen ebenfalls.