Fähigkeitsausweis erwerben
Voraussetzungen für den Erwerb des Fähigkeitsausweises gemäss Fähigkeitsprogramm:
- Eidgenössischer oder anerkannter ausländischer Facharzttitel
- Erworbene Kompetenz gemäss Ziffer 3 des Fähigkeitsprogramms und bestandene Evaluation
- Mitarbeit in einer Ärztegruppe für anthroposophisch erweiterte Medizin
- Zwei Krankengeschichten oder eine Krankengeschichte und eine wissenschaftliche Publikation
- Eigenständigkeitserklärung
Für die Beantragung des Fähigkeitsausweises muss das Gesuchsformular ausgedruckt, vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Beilagen versehen an die Geschäftsstelle der VAOAS gesendet werden. Spätestens 6 Wochen vor dem Evaluationstermin müssen die Unterlagen in der Geschäftsstelle eingetroffen und die Evaluationsgebühr bezahlt sein. Die Teilnehmerzahl für die einzelnen Evaluationstermine ist beschränkt. Die Evaluation zur Erlangung des Fähigkeitsausweises findet an folgenden Terminen statt:
Samstag, 11. Februar 2023 (ausgebucht)
Samstag, 29. April 2023 (ausgebucht)
Samstag, 21. Oktober 2023
Rezertifizierung
Der Fähigkeitsausweis hat eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum, bzw. ab der letzten Rezertifizierung. Die Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises wird alle 3 Jahre für alle Inhaber des Fähigkeitsausweises synchron geprüft. Bedingung zur Rezertifizierung ist der Nachweis von 60 Stunden VAOAS anerkannter Fortbildung mit Teilnahmebestätigung und 30 Stunden Selbststudium in Anthroposophischer Medizin innerhalb von jeweils drei Jahren. Für die Rezertifizierung ist das Fortbildungsprotokoll spätestens am Ende eines 3-Jahreszyklus an die Geschäftsstelle der VAOAS zu senden. Sind die Bedingungen für die Rezertifizierung erfüllt, wird Ihnen eine Rezertifizierungsurkunde zugestellt. Die Gebühren für eine Rezertifizierung betragen für Mitglieder der VAOAS 50 Franken, für Nichtmitglieder 100 Franken. Weitere Einzelheiten zur Rezertifizierung und die dafür notwendigen Bedingungen finden Sie im Fähigkeitsprogramm unter Ziffer 7.