Die neue Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Methode der Krankenkassen (Regressionsanalyse) benachteiligt die Komplementärmedizin. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ist jedoch nichts zu befürchten, weil die Regressionsanalyse bis jetzt lediglich als Screening-Methode angewendet werden darf.
Auf der Website der UNION Schweizerischer Komplementärmedizinischer Ärztegesellschaften finden Sie dazu eine differenzierte Stellungnahme. Den direkten Link zur Stellungnahme finden Sie unter «Weitere Informationen».
Das erwähnte standardisierte Antwortschreiben kann bei der Geschäftsstelle der VAOAS bezogen werden.