Bundesgesetz COVID-19: Unsere Stellungnahme und die Antwort des Bundesrats

Im Namen des Vorstandes der Vereinigung anthroposophisch orientierter Ärztinnen und Ärzte der Schweiz (VAOAS) möchten wir aus ärztlicher Sicht unsere ernsthaften Bedenken äussern, dass im Rahmen des neu geschaffenen Covid-19-Gesetzes die Möglichkeit besteht, beim Bewilligungsverfahren für Arzneimittel Ausnahmen von der Zulassungspflicht vorzusehen (Art. 2, Buchstabe i). Es ist unseres Erachtens gefährlich, der Bevölkerung weitgehend ungeprüfte Medikamente zur Verfügung zu stellen. Wir stellen uns als Ärztinnen und Ärzte auf den Standpunkt, dass zwingend alle Arzneimittel nach entsprechenden und etablierten Verfahren zu prüfen sind, bevor sie zugelassen werden können. Daher sind wir der Ansicht, dass Buchstabe i in Art. 2 des Bundesgesetzes Covid-19 gestrichen werden soll.