Der Ständerat lehnt die Motion Nantermod ab – die ärztliche Komplementärmedizin bleibt in der Grundversicherung
Am 12. Juni 2025 hat der Ständerat die Motion Nantermod, welche ein Wahlobligatorium für ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin in der Grundversicherung forderte, ohne Diskussion abgelehnt. Damit bleibt die Komplementärmedizin weiterhin Bestandteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung – im Einklang mit dem Volksentscheid von 2009.
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Diese Entscheidung unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der Komplementärmedizin innerhalb der Schweizer Gesundheitsversorgung.